AGB

PREISE - MIETBEDINGUNGEN - SAISONZEITEN

1. Der Mietvertrag kommt mit der Annahme des Mietwunsches des Reisenden durch uns zustande. Der Vertrag kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigen wir unverzüglich die Buchung auf elektronischem Weg. Auf Wunsch übersenden wir auch eine schriftliche Buchungsbestätigung. Der Reisende bucht auch im Namen und im Auftrag aller Mitreisenden, die somit Vertragspartner werden.

2a. Die angegebenen Mietpreise für Ferienwohnungen gelten für je eine Woche und beinhalten den gewöhnlichen, bei vertragsgemäßer Nutzung anfallenden Verbrauch von Strom, Wasser und Gas, sofern im Einzelfall nicht anders geregelt. Kosten für Heizung und Klimageräte sind nach Verbrauch oder, soweit dies nicht möglich, nach vorher festgelegten Pauschalsätzen vor Ort zahlbar. Bettwäsche kann bei vielen Objekten auf Wunsch gemietet werden (meist € 10 pro Pers./Woche). Handtücher können teilweise gestellt werden, Küchen- und Tischwäsche sind in jedem Fall selbst mitzubringen. Zusatzleistungen, die „auf Wunsch“ genutzt werden können, sind stets gesondert zu bezahlen. Mietbeginn (zwischen 16.00 und 20.30) und -ende ( bis 10.00) sollte im Juli/August Samstag sein, sofern im Einzelfall kein anderer Tag vereinbart ist. Die Abrechnung erfolgt wochenweise, in der Vor- und Nachsaison kann im Einzelfall auch tageweise abgerechnet werden (12/13 Tage zählen immer als 2, 19/20 Tage als 3 Wochen).

Bei Anreise nach 20.30 Uhr besteht für den Reisenden kein Anspruch auf Einlaß in das gebuchte Objekt noch an diesem Tag. Erfolgt die Anreise nach 20.30 Uhr und teilt dies der Reisende dem Ansprechpartner vor Ort rechtzeitig mit, kann dieser, soweit er sich mit der verspäteten Anreise einverstanden erklärt, eine Mehraufwandsentschädigung von € 40 vom  Reisenden verlangen. Die Einzelheiten sind in den jeweiligen Anreiseunterlagen geregelt, die der Gast mit der Buchung erhält.
2b. Die fakultativen Kosten für die Endreinigung sind pro Objekt festgelegt, die Wohnung ist bereits besenrein zu übergeben. Übernimmt der Mieter die Endreinigung selbst, ist das Mietobjekt in sauberem und einwandfreiem Zustand zu hinterlassen.
2c. Bei Ankunft ist für Ferienhäuser und -wohnungen eine Kaution von € 200 zu hinterlegen, sofern im Einzelfall nicht anders geregelt.
2d. Pensionspreise sind pro Person und Tag angegeben.

3a.  Umbuchungen ab der 11. Woche vor Reisebeginn können, soweit ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Miet- bzw. Berherbergungsvertragvertrag zu den Bedingungen gem. Punkt 4 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungen, die nur geringfügige Kosten verursachen.
3b. Bei Abschluss des Mietvertrages ist 30% des Gesamtpreises unmittelbar nach Erhalt der Buchungsbestätigung als Anzahlung (Überweisung oder in bar) fällig, der Rest ist bis 3 Wochen vor Reisebeginn zu begleichen. Werden Termine für Anzahlung oder Restzahlung nicht eingehalten, so kann das gebuchte Objekt 
nach Mahnung mit Fristsetzung durch uns anderweitig vergeben werden. Die Kostenfolge entspricht der unter Punkt 4 dargestellten.

4. Ein eventueller Rücktritt des Reisenden vom Vertrag sollte aus Beweisgründen durch schriftliche Erklärung erfolgen. Bei Rücktritt bis 11 Wochen vor Reisebeginn entstehen Rücktrittskosten von 15% des Gesamtpreises, bei Rücktritt innerhalb der 10.-8. Woche 30%, innerhalb der 7.-4. Woche 50%, bei Rücktritt danach 95% (bei Hotelleistungen -ÜF. HP und VP- maximal 75%). Im Einzelfall können die Rücktrittskosten durch uns auch konkret berechnet werden; es bleibt dem Reisenden überlassen, im Einzelfall nachzuweisen, daß uns durch den Rücktritt kein, oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Wir empfehlen dringend den Abschluß einer Rücktrittskostenversicherung.

5a. Nur die bei Vertyragsschluss angegebene Personenzahl hat Anspruch auf Einlaß in das gebuchte Objekt.  Die im Prospekt angegebene Höchstbelegungszahl bzw. (bei gestaffelten Personenzahlen) die auf die jeweilige Preisgruppe entfallende Personenzahl darf nicht überschritten werden.
5b. Haustiere können auf Anfrage in vielen Fällen mitgebracht werden; wird ein Haustier bei Vertragsschluss vom Reisenden nicht ausdrücklich angemeldet, kann der Einlaß in das gebuchte Objekt verweigert werden, auch wenn Haustiere prinzipiell zugelassen sind.

6. Nimmt der Reisende Leistungen aus dem Vertrag ganz oder teilweise nicht in Anspruch, ohne daß ein Fall höherer Gewalt, der Unmöglichkeit oder der mangelhaften Erfüllung vorliegt, behalten wir unseren Anspruch auf den Mietpreis.

7. Wird die im Mietvertrag vereinbarte Leistung infolge bei Vertragsschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so verlieren wir den Anspruch auf den Mietpreis, wir können jedoch für die bereits erbrachten oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

8. Jedes angebotene Ferienunterkunft wurde von uns sorgfältig besichtigt und kontrolliert. Die Entfernungsangaben sind z. T. geschätzt bzw. von den Angaben der Eigentümer übernommen. Auf eine eventuelle geringfügige Abweichung von den tatsächlichen Entfernungen können keine Reklamationen gestützt werden.

9a. Wird der Hotel- bzw. Ferienwohnungsaufenthalt nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Abhilfe kann auch durch das Angebot einer gleichwertigen Ersatzleistung geleistet werden.
9b. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterläßt, den Mangel anzuzeigen.
9c. Wird die vereinbarte Reiseleistung aufgrund eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen mietrechtlichen Bestimmungen den Mietvertrag kündigen. Er schuldet uns den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Mietpreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

10. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, soweit für Personen, die nach Abschluß des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passivprozesse ist Ansbach.

11. Die eventuelle Unwirksamkeit einer Klausel berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln.

12. Da wir keine Pauschalreisen anbieten, sondern nur die einzelne Reiseleistung der Unterkunft in einer Ferienwohnung oder die Beherbergung in einem Hotel, finden auf die von uns mit den Reisenden geschlossenen Veträge die Vorschriften des Wohnraummietrechts bzw. bei Hotelleistungen die Vorschriften über den Beherbergungsvertrag Anwendung.

Zum Abschluss noch einige allgemein wichtige Hinweise und Anmerkungen:

 

Für alle, bei denen es sich noch immer nicht herumgesprochen haben sollte, sei hier noch einmal ausdrücklich auf folgende ortsübliche Umstände  hingewiesen:

In südlichen Ländern übertrifft zwar meist die Herzlichkeit und Gastfreundlichkeit die unsere, was man aber nicht von den Installationen behaupten kann, die fast nie deutschen Standard erreichen; gelegentliche Ausfälle in der Strom- Wasser- und Gasversorgung müssen einkalkuliert werden. Die Kosten für Heizöl und Gas liegen erheblich über den deutschen.
Insbesondere bei Landhäusern, die von Gärten und Natur umgeben sind, lässt sich das Auftreten von Kleintieren wie Ameisen, Spinnen, Geckos, Fliegen, Wespen, Stechmücken (besonders in der Nähe von Gewässern), Mäusen, usw. nicht verhindern. Im Umfeld dieser Häuser ist mit saisonüblichen Feldarbeiten, Kleintier- und besonders Hundehaltung zu rechnen.

Die Entfaltung italienischer Urlaubsfreuden, vor allem in den Hochsommermonaten und in beliebten Urlaubsorten, erhöht den Geräuschpegel oft mehr als erwünscht. Dies ist stets zu berücksichtigen, auch wenn ein Objekt im Prinzip als ruhig gelegen beschrieben ist. Insbesondere ist es Hotels und Ferienanlagen nach den italienischen Gesetzen erlaubt, unter Berücksichtigung der örtlich festgelegten Ruhezeiten Musik und Animation im Freien zu betreiben.
Gemeinschaftseinrichtungen, wie Pools oder Sportanlagen, können nur unter Anerkennung des örtlichen Reglements genutzt werden.
In den Zeiträumen der besonders günstigen Vor- und Nachsaisonpreise ist damit zu rechnen, dass das Service- und Sportangebot der Hotels und Residencen nach und nach in Funktion bzw. außer Betrieb geht.
Wo es schön ist, wird leider auch gebaut und restauriert: auf eventuelle Bautätigkeit in der Nachbarschaft der Objekte haben weder wir noch die Vermieter irgendeinen Einfluss. Im Falle von diesbezüglichen Störungen sind wir bemüht, unseren Gästen den Wechsel in ein anderes Objekt zu ermöglichen; eine Minderung des Mietpreises ist aber leider nicht möglich.
Bei Häusern, die nahe am Meer liegen, sind trotz laufender Instandhaltung Feuchtigkeitserscheinungen, insbesondere im Bereich des Mauerwerks und der Verputzung, durchaus üblich und normal.
Die Vermieter haben, auch soweit sie nicht auf dem vermieteten Grundstück wohnen, jederzeit das Recht, das zu dem vermieteten Objekt gehörende Grundstück zu betreten und die für die Pflege des Gartens, das Ernten von Obst und Gemüse etc. nötige Zeit darauf zu verweilen.
Soweit der Vermieter auf dem vermieteten Grundstück wohnt, können die im Prospekt genannten Garteneinrichtungen (z.B. Außengrill, Außensitzplatz etc.) im Rahmen des im Einzelfall durch den Vermieter gestatteten Maßes vom Mieter mitbenutzt werden.
Die Ausstattung der Häuser ist an den in Italien üblichen Maßstäben orientiert. Speziell in Deutschland übliche Geräte und Ausstattungsdetails wie z B. deutsche Kaffeekannen, -filter oder -maschinen können nicht vorausgesetzt werden. “***” bei Küchen bezieht sich auf das Eisfach des Kühlschrankes.

W-lan Netze oder sonstiger Internetzugang -soweit überhaupt vorhanden- laufen insbesondere in privaten Unterkünften nicht stabil, können öfter ausfallen oder sind oft überlastet; meist sind auch die nutzbaren Datenmengen begrenzt.

Bei Häusern mit mehreren Wohnungen wird die Heizung meist zentral geschaltet, so daß kein Einfluß auf Beginn und Ende der Heizperiode sowie auf die täglichen Heizzeiten besteht.
Sämtliche Häuser, die wir in diesem Prospekt vorstellen, befinden sich in Privatbesitz und sind uns ohne Ausnahme bestens bekannt, viele werden seit Jahren von Stammgästen geschätzt und empfohlen. Alle liegen in landschaftlich reizvoller Umgebung, sind aber individuell - auch je nach Geschmack, Vorstellungen und Möglichkeiten des Besitzers - völlig unterschiedlich, so dass sich für jeden Geschmack das passende Objekt finden lässt!
Bei der Auswahl der Häuser gehen wir sehr sorgfältig und wählerisch vor: nur ein kleiner Teil der uns angebotenen Häuser wird letztlich in unser Angebot aufgenommen, damit in jeder Preisklasse die Qualität stimmt. Wir sind auf wenige, außerordentlich reizvolle Gebiete in Italien spezialisiert! Da wir hier auch das Umfeld (z.B. die Gastgeber), die Landschaft (z.B. die Beschaffenheit der Strände und des Hinterlandes), die Sehenswürdigkeiten und Anreisewege kennen, sind wir in der Lage, jede Ihrer Fragen offen und ehrlich zu beantworten. Wir sind bemüht, das zu Ihren Vorstellungen Passende zu empfehlen!

 

Achtung: Kennenlern- Familienangebote und Frühbuchernachlässe sind nicht miteinander kombinierbar!

 

Die Gemeinden erheben eine kommunale Aufenthaltsabgabe, tassa di soggiorno (meist 0,50-2,00 Euro pro Person und Tag), die vor Ort zahlbar ist.           


Bei Ferienhausbuchungen, die 2 Wochen mit unterschiedlichen Preisen anschneiden, kommt immer der höhere Wochenpreis zur Anwendung.